BAG - 06.08.1986 (5 AZR 607/85) - DRsp Nr. 1992/6303
BAG, vom 06.08.1986 - Aktenzeichen 5 AZR 607/85
DRsp Nr. 1992/6303
Ansprüche eines Organspenders bei Lohnausfall wegen Arbeitsunfähigkeit infolge des Transplantationseingriffs:(a) kein Lohnfortzahlungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber;(b) Ersatzanspruch gegen den Krankenversicherer des Organempfängers.
Normenkette:
LohnFG § 1 ;
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