BAG vom 10.12.1986
5 AZR 507/85
Normen:
TarVertrG § 4;
Fundstellen:
DB 1987, 1155
DRsp VI(638)70d

BAG - 10.12.1986 (5 AZR 507/85) - DRsp Nr. 1992/6252

BAG, vom 10.12.1986 - Aktenzeichen 5 AZR 507/85

DRsp Nr. 1992/6252

Tarifliche Ausschlußfrist: keine Geltung einer Verfallklausel, die nur tarifliche Ansprüche erfaßt, für Ansprüche auf Feiertagsvergütung nach dem Feiertagslohnzahlungsgesetz;

Normenkette:

TarVertrG § 4;

»... Zutreffend ist das LAG davon ausgegangen, daß § 33 Abs. 1 MTV nach Wortlaut und Aufbau nur tarifliche Ansprüche der Verfallfrist unterwirft. ... Die Beschränkung auf tarifliche Ansprüche in § 33 Abs. 1 MTV hat zur Folge, daß vertragliche und gesetzliche Ansprüche der ArbNehmer und ArbGeber nicht erfaßt werden.