BAG vom 11.09.1984
3 AZR 184/82
Normen:
BGB § 138 Abs.1;
Fundstellen:
BB 1985, 802
DRsp I(111)137d

BAG - 11.09.1984 (3 AZR 184/82) - DRsp Nr. 1992/6553

BAG, vom 11.09.1984 - Aktenzeichen 3 AZR 184/82

DRsp Nr. 1992/6553

Kriterien für die Sittenwidrigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs nach Abs. 1

Normenkette:

BGB § 138 Abs.1;

"...§ 138 Abs. 1 BGB ist auch auf einen Vergleich anwendbar. Auch hier kann ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung zur Nichtigkeit der Vereinbahrung führen, wenn weiter sittenwidrige Umstände, wie etwa eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten, hinzutreten. Hier gilt das gleiche wie bei anderen Verträgen ...