BAG vom 14.11.1984
5 AZR 394/82
Normen:
LohnFG § 1 ;
Fundstellen:
AP Nr. 61 zu § 1 LohnFG
DB 1985, 710
DRsp VI(608)178b-c
EzA § 1 LohnFG Nr. 74
NJW 1985, 1419
NZA 1985, 501
SAE 1985, 80

BAG - 14.11.1984 (5 AZR 394/82) - DRsp Nr. 1992/6526

BAG, vom 14.11.1984 - Aktenzeichen 5 AZR 394/82

DRsp Nr. 1992/6526

Schwangerschaft ist bei normalem Verlauf keine Krankheit im Sinne des Lohnfortzahlungsgesetzes, (c) anders bei außergewöhnlichen, graviditätsbedingten Beschwerden oder Störungen.

Normenkette:

LohnFG § 1 ;

"...Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist keine Krankheit [im Sinne der Lohnfortzahlungsbestimmungen]. Dagegen stellt eine Schwangerschaft mit anomalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, eine Krankheit dar [folgen Rechtspr.- u. Lit.-Hinw.]. Physische Arbeitsbehinderungen infolge außergewöhnlicher Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang und in Verbindung mit der Schwangerschaft unterscheiden sich rechtlich in keiner Weise vor Arbeitsbehinderungen infolge anderer Krankheitserscheinungen (BAGE 1, 140, 141). ...