"...Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist keine Krankheit [im Sinne der Lohnfortzahlungsbestimmungen]. Dagegen stellt eine Schwangerschaft mit anomalem Verlauf, bei der außergewöhnliche, über das übliche Maß hinausgehende Beschwerden oder sonstige krankhafte Störungen auftreten, eine Krankheit dar [folgen Rechtspr.- u. Lit.-Hinw.]. Physische Arbeitsbehinderungen infolge außergewöhnlicher Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang und in Verbindung mit der Schwangerschaft unterscheiden sich rechtlich in keiner Weise vor Arbeitsbehinderungen infolge anderer Krankheitserscheinungen (BAGE 1, 140, 141). ...
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