BAG vom 14.11.1984
5 AZR 443/80
Normen:
HausarbTagG NRW § 1;
Fundstellen:
AP Nr. 9 zu § 611 BGB
DB 1985, 1031
DRsp VI(616)97a-b
FamRZ 1985, 594
NJW 1985, 2493
NZA 1985, 560

BAG - 14.11.1984 (5 AZR 443/80) - DRsp Nr. 1992/6529

BAG, vom 14.11.1984 - Aktenzeichen 5 AZR 443/80

DRsp Nr. 1992/6529

Anwendbarkeit der Vorschrift auf verheiratete Frauen mit eigenem Hausstand, ohne daß insoweit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. 11. 1979 (BVerfGE 52, 369) entgegensteht, (b) auch im Falle einer Krankenpflegeschülerin in überwiegend betrieblich gestalteter Ausbildung.

Normenkette:

HausarbTagG NRW § 1;

»... Das LAG hat der Kl. zu Recht für sechs Hausarbeitstage .. eine Abgeltung .. zugesprochen. Die Kl. konnte in der Zeit von Oktober 1979 bis März 1980 monatlich einen Hausarbeitstag beanspruchen.

(a) Der Anspruch ergibt sich aus § 1 HausarbTagG NRW. Der Senat ist im vorl. Fall nicht gehindert, diese Gesetzesvorschrift anzuwenden. Für eine Aussetzung des Verfahrens besteht kein Anlaß.