»... Das LAG hat der Kl. zu Recht für sechs Hausarbeitstage .. eine Abgeltung .. zugesprochen. Die Kl. konnte in der Zeit von Oktober 1979 bis März 1980 monatlich einen Hausarbeitstag beanspruchen.
(a) Der Anspruch ergibt sich aus § 1 HausarbTagG NRW. Der Senat ist im vorl. Fall nicht gehindert, diese Gesetzesvorschrift anzuwenden. Für eine Aussetzung des Verfahrens besteht kein Anlaß.
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