»... Die Frage, welche Rechtswirkungen die Auflösung eines rechtsfähigen Vereins, der zugleich Tarifvertragspartei ist, auf die bestehenden Tarifverträge hat, ist seit langer Zeit umstritten. [Wird unter Hinweis auf Rechtspr. u. Lit. ausgeführt] ...
Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der Auflösung einer Tarifvertragspartei im Hinblick auf den Fortbestand der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge nicht geregelt. § 3 Abs. 3 TVG [TarVertrG] erfaßt nicht den Fall der Verbandsauflösung, sondern bestimmt nur die Rechtsfolgen beim Wegfall der Tarifgebundenheit nach § 3 Abs. 1 TVG durch die Beendigung der Mitgliedschaft in einer Tarifvertragspartei. ... Durch die gesetzl. Regelung des § 3 Abs. 3 TVG wird nur die fehlende Verbandsmitgliedschaft ersetzt (vgl. Wiedemann, RdA 1975, 78, 83), sie besagt jedoch nichts darüber, welche Rechtsfolgen für einen Tarifvertrag eintreten, wenn sich eine Tarifvertragspartei auflöst. ...
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