BAG vom 19.10.1982
4 AZR 303/82
Normen:
ArbGG § 72 ;
Fundstellen:
DRsp VI(646)114e-f
MDR 1983, 348

BAG - 19.10.1982 (4 AZR 303/82) - DRsp Nr. 1992/6619

BAG, vom 19.10.1982 - Aktenzeichen 4 AZR 303/82

DRsp Nr. 1992/6619

e-f. Zulässige Beschränkung der Revisionszulassung, insbesondere im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; (f) unzulässige Umgehung einer Beschränkung im Wege der (unselbständigen) Anschlußrevision für einen von der Zulassung ausgeschlossenen Streitgegenstand.

Normenkette:

ArbGG § 72 ;

(e) » Die Beschränkung der Revisionszulassung auf einen von mehreren Streitgegenständen ist zulässig (vgl. BGHZ 53, 152..). Das gilt insbesondere für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Nach Sinn und Zweck der Nichtzulassungsbeschwerde soll die Revisionsinstanz insoweit eröffnet werden, wie dies für die Einheit der Rechtspr. und die Rechtsfortbildung erforderlich ist. Wird etwa in einem Urteil eines LAG über mehrere Klagebegehren entschieden und weicht dabei das LAG nur bei der Beurteilung eines Anspruchs von einer divergenzfähigen Entscheidung ab, so wird hinsichtlich der anderen Urteilsaussprüche die Einheitlichkeit der Rechtspr. grundsätzlich nicht berührt.