BAG vom 20.03.1984
3 AZR 124/82
Normen:
BAT § 70 Abs.1; TarVertrG § 4;
Fundstellen:
DB 1984, 1888
DRsp VI(638)65a

BAG - 20.03.1984 (3 AZR 124/82) - DRsp Nr. 1992/6591

BAG, vom 20.03.1984 - Aktenzeichen 3 AZR 124/82

DRsp Nr. 1992/6591

Beginn der Ausschlußfrist des § 70 BAT für die Geltendmachung von Steuererstattungsansprüchen des Arbeitsgebers gegen den Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt.

Normenkette:

BAT § 70 Abs.1; TarVertrG § 4;

"...Behält der ArbGeber zu wenig Lohnsteuern von den Einkünften des ArbNehmers ein, so bleibt der ArbGeber dem Finanzamt auf Zahlung verpflichtet. Hieraus folgt, daß bereits in dem Zeitpunkt, in dem zu wenig Lohnsteuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden, die Freistellungsansprüche des ArbGebers gegen den ArbNehmer entstehen und regelmäßig auch gleichzeitig fällig werden ( § 271 BGB). Dagegen erwächst der Rückerstattungsanspruch des ArbGebers erst in dem Augenblick, in dem der ArbGeber freiwillig oder aufgrund eines Haftungsbescheides die Steuerforderung für den ArbNehmer erfüllt (ständ. Rechtspr.: BAGE 20, 230, 232; 31, 236, 238). Auch der Rückerstattungsanspruch wird im Zeitpunkt der Entstehung fällig.