BAG vom 20.11.1984
1 ABR 64/82
Normen:
BetrVerfG §§ 106, 108;
Fundstellen:
AP Nr. 3 zu § 106 BetrVG 1972
BB 1985, 927
DB 1985, 924
DRsp VI(642)231d
EzA § 106 BetrVG 1972 Nr. 6
NZA 1985, 432
SAE 1985, 350
WM 1985, 765

BAG - 20.11.1984 (1 ABR 64/82) - DRsp Nr. 1992/6523

BAG, vom 20.11.1984 - Aktenzeichen 1 ABR 64/82

DRsp Nr. 1992/6523

Erforderliche Vorlage und vorübergehende Überlassung von Unternehmer-Unterlagen zur Vorbereitung der Ausschußmitglieder auf die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses. Der Senat stellt seiner Entscheidung u.a. folgenden Leitsatz voran:

»Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses müssen die Möglichkeit haben, sich auf die Sitzungen des Wirtschaftsausschusses gründlich vorzubereiten. Der Unternehmer kann [im Einzelfall] verpflichtet sein, Unterlagen mit umfangreichen Daten und Zahlen schon vor der Sitzung vorzulegen. Er kann auch verpflichtet sein, diese Unterlagen den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zeitweise Ä zur Vorbereitung auf die Sitzung Ä zu überlassen (aus der Hand zu geben). Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses haben kein Recht, sich von den überlassenen Unterlagen ohne Zustimmung des Unternehmers Abschriften (Ablichtungen) anzufertigen.«

Normenkette: