BAG vom 20.11.1984
3 AZR 444/82
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
AP Nr. 22 zu § 7 BetrAVG
BB 1985, 1072
DB 1985, 1479
DRsp VI(610)187i
SAE 1985, 222
VersR 1985, 679
WM 1985, 1114

BAG - 20.11.1984 (3 AZR 444/82) - DRsp Nr. 1992/6522

BAG, vom 20.11.1984 - Aktenzeichen 3 AZR 444/82

DRsp Nr. 1992/6522

Kriterien und Voraussetzungen für das Eingreifen des Insolvenzschutzes in Fällen vollständiger Betriebsbeendigung wegen offensichtlicher Masselosigkeit nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

»Der Sicherungsfall der vollständigen Betriebsbeendigung bei offensichtlicher Masselosigkeit gem. § 7 Abs: 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG setzt nicht voraus, daß bereits bei der Betriebseinstellung offensichtlich keine die Kosten eines Konkursverfahrens deckende Masse vorhanden war. Es genügt, daß die Insolvenz später eintritt und zur Masselosigkeit führt.

Vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit i. S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 BetrAVG bedeutet Einstellung des mit dem Betrieb verfolgten arbeitstechnischen und unternehmerischen Zwecks unter Auflösung der organisatorischen Einheit.