BAG vom 22.11.1984
6 AZR 103/82
Normen:
ArbGG § 72 a, § 73 ;
Fundstellen:
AP Nr. 5 zu § 543 ZPO 1977
BB 1985, 1734
DB 1985, 1139
DRsp VI(646)121f
EzA § 543 ZPO Nr. 5
NZA 1985, 436
SAE 1985, 135

BAG - 22.11.1984 (6 AZR 103/82) - DRsp Nr. 1992/6519

BAG, vom 22.11.1984 - Aktenzeichen 6 AZR 103/82

DRsp Nr. 1992/6519

Aufhebung eines ohne Tatbestand abgefaßten Berufungsurteils auch dann, wenn die Revision erst aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden ist.

Normenkette:

ArbGG § 72 a, § 73 ;

... Da das angefochtene Urteil keinen Tatbestand enthält und dies von Amts wegen zu berücksichtigen ist, führt bereits dieser Mangel zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LAG (vgl. BAGE 36, 312 ..; BGHZ 73, 248). Dies gilt auch dann, wenn die Revision erst durch das BAG aufgrund einer Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen worden ist. Denn auch dann findet gegen das Urteil die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO statt, so daß dem Revisionsgericht nach dem Zweck dieser Vorschrift eine Nachprüfung des Berufungsurteils auf der Grundlage des vom Berufungsgericht festgestellten Sach- und Streitstandes ermöglicht werden muß (vgl. BAG, AP Nr. 4 zu § 1977). ...«