BAG vom 23.05.1984
5 AZR 500/81
Normen:
BGB §§ 611 ff.;
Fundstellen:
BB 1984, 2132
DB 1984, 2410
DRsp VI(608)177a

BAG - 23.05.1984 (5 AZR 500/81) - DRsp Nr. 1992/6574

BAG, vom 23.05.1984 - Aktenzeichen 5 AZR 500/81

DRsp Nr. 1992/6574

Zulässige Vereinbarung der Kürzung einer Weihnachtsgratifikation wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, für die kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung besteht.

Normenkette:

BGB §§ 611 ff.;

"...Die Abrede der Parteien über die Weihnachtsgratifikation..ist..insoweit wirksam, als die Bekl. sich die Kürzung der Gratifikation wegen solcher krankheitsbedingter Fehlzeiten vorbehalten hatte, für die kein Anspruch auf Gehaltsfortzahlung bestand. ...

Der Senat hat in dem Urteil vom 19.5.1982 (BAGE 39, 67, 75 [hier: VI (608) 167 a]) diese Frage ausdrücklich offengelassen. Sie muß jetzt in dem dargestellten Sinne entschieden werden.