BAG vom 25.06.1986
4 AZR 206/85
Normen:
ArbGG § 72 ;
Fundstellen:
AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975
BAGE 52, 242
DRsp VI(646)131b
NZA 1987, 179

BAG - 25.06.1986 (4 AZR 206/85) - DRsp Nr. 1992/6312

BAG, vom 25.06.1986 - Aktenzeichen 4 AZR 206/85

DRsp Nr. 1992/6312

Wirksamkeit der Revisionszulassung trotz unterbliebener Aufnahme in den Urteilstenor, sofern die Zulassung in den Entscheidungsgründen enthalten und mitverkündet worden ist.

Normenkette:

ArbGG § 72 ;

»Die Revision ist zulässig, obwohl der Tenor des angefochtenen Urteils die Rechtsmittelzulassung nicht enthält. [In den Entscheidungsgründen] hat das LAG jedoch .. die Revision zugelassen und auch eine dementsprechende Rechtsmittelbelehrung erteilt. Das ist ausreichend .. .

In welcher Form von den Berufungsgerichten die Revisionszulassung auszusprechen ist bzw. an welcher Stelle im Urteil das zu geschehen hat, wird vom Gesetzgeber nicht geregelt. Davon ist weder in § 72 ArbGG für das arbeitsgerichtliche Revisionsverfahren noch in der Parallelvorschrift des § 546 ZPO für den allgemeinen Zivilprozeß die Rede. ... Zwar empfiehlt es sich im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit dringend, die Zulassung eines Rechtsmittels .. im Urteilstenor auszusprechen. Gesetzlich vorgeschrieben ist das aber .. nicht. Daher folgt der Senat der bisher schon sowohl vom BAG als auch vom BGH vertretenen Rechtsauffassung, wonach .. auch die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen rechtlich möglich und ausreichend ist (vgl. BAGE 3, 146, 147; 9, 205, 208; BGHZ 20, 188, 189 ..). ...