Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung des Klägers nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (im folgenden: AVR-Diakonie).
Der am 16. April 1947 geborene Kläger ist Dipl. -Sozialarbeiter. Im Jahre 1979 legte er an der Evangelischen Fachhochschule R in B auch die Abschlußprüfung als Heilpädagoge ab.
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