BAG - 26.03.1986 (7 AZR 585/84) - DRsp Nr. 1996/16105
BAG, vom 26.03.1986 - Aktenzeichen 7 AZR 585/84
DRsp Nr. 1996/16105
Eine nach § 180 Satz 2 i.V.m. § 177 Abs. 1BGB mögliche Genehmigung einer vom Erklärungsempfänger nicht beanstandeten einseitigen Willenserklärung muß dann, wenn diese Erklärung an eine Frist gebunden ist, vor Fristablauf erklärt werden (hier: Ausschlußfrist für Kündigung gem. § 626 Abs. 2BGB).