»... Die Betriebsrenten für den Monat Januar 1983 sind nur insoweit Masseschulden, wie sie auf die Zeit bis zur Konkurseröffnung [am 4. 1. 1983] entfallen. Damit ist nur .. [ein] Anteil des im Januar 1983 zu zahlenden Betrags vorweg zu befriedigen und dem Kl. aus der Konkursmasse zu erstatten (§
Gemäß §
(a) Zu Recht lehnt das BerGer. die Fälligkeit wiederkehrender Leistungen als maßgeblichen Zeitpunkt für die Fristberechnung ab. Das läßt sich zwar nicht eindeutig dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen, ergibt sich aber aus der Entstehungsgeschichte. [Wird ausgeführt] .. .
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