Anlage 1 a (VkA) VergGr. IVb, IVa, III; BAT (1975) §§ 22, 23 ;
Fundstellen:
NZA 1995, 239
BAG - 29.09.1993 (4 AZR 690/92) - DRsp Nr. 1994/6834
BAG, vom 29.09.1993 - Aktenzeichen 4 AZR 690/92
DRsp Nr. 1994/6834
»Die weiteren Heraushebungsmerkmale der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit verlangen, was die Schwierigkeit angeht, eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung bei den fachlichen Anforderungen. Bei der gesteigerten Bedeutung der Tätigkeit genügt eine deutlich wahrnehmbare Heraushebung.«
Normenkette:
Anlage 1 a (VkA) VergGr. IVb, IVa, III; BAT (1975) §§ 22, 23 ;
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die richtige Eingruppierung des Klägers.
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