»... Das LAG hat zu Recht festgestellt, daß dem Kl. im Versorgungsfall ein insolvenzgeschützter Anspruch auf den erdienten Teil des zugesagten Kapitalbetrages zusteht. ...
Was unter »betrieblicher Altersversorgung« zu verstehen ist, bestimmt § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG : Es muß sich um Leistungen der Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlaß eines Arbeitsverhältnisses handeln. Auf die Versorgungsform kommt es nicht an; außer rentenförmigen Leistungen können auch Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 [hier: VI (610) 155 b]..).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|