BAG - Beschluss vom 18.09.2012
3 AZN 952/12
Vorinstanzen:
LAG Hamm, vom 13.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1854/11

BAG - Beschluss vom 18.09.2012 (3 AZN 952/12) - DRsp Nr. 2013/18898

BAG, Beschluss vom 18.09.2012 - Aktenzeichen 3 AZN 952/12

DRsp Nr. 2013/18898

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2012 - 9 Sa 1854/11 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Der Streitwert wird auf 3.199,32 Euro festgesetzt.

Gründe:

I. Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers zum 1. Juli 2008.