Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2012 -
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 3.199,32 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Anpassung der Betriebsrente des Klägers zum 1. Juli 2008.
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