Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung der Klägerin.
Die Klägerin ist staatlich anerkannte Erzieherin. Sie trat am 1. November 1983 als Gruppenleiterin in die Dienste des beklagten Vereins, der Träger der "Werraland-Werkstätten" in E. ist, einer Werkstätte für Behinderte, die der Eingliederung Behinderter, insbesondere geistig und körperlich behinderter Jugendlicher, in das wirtschaftliche und berufliche Leben dient.
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