Die Parteien streiten über die Weiterzahlung einer bislang gewährten monatlichen Sonderzahlung.
Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1980 bei dem Beklagten in der Schadensaußenstelle 25 in K beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe (im folgenden:
Mit Schreiben vom 16. Juni 1989 gewährte der Beklagte dem Kläger eine widerrufliche Sonderzahlung in Höhe von 200,-- DM monatlich. Das Schreiben hat - auszugsweise - folgenden Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr W!
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|