BAG - Urteil vom 11.11.1992 (2 AZR 328/92) - DRsp Nr. 1993/3389
BAG, Urteil vom 11.11.1992 - Aktenzeichen 2 AZR 328/92
DRsp Nr. 1993/3389
»Lehnt ein als Empfangsbote anzusehender Familienangehöriger des abwesenden Arbeitnehmers die Annahme eines Kündigungsschreibens des Arbeitgebers ab, so muß der Arbeitnehmer die Kündigung nur dann als zugegangen gegen sich gelten lassen, wenn er auf die Annahmeverweigerung, etwa durch vorherige Absprache mit dem Angehörigen, Einfluß genommen hat (im Anschluß an RAG, DR 1941,1796).«