1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. August 2020 - 6 Sa 71/20 - teilweise unter Zurückweisung der Revision im Übrigen aufgehoben.
2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 12. Dezember 2019 - 1 Ca 211/19 - teilweise unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für den Monat Januar 2019 332,12 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. März 2019,
für den Monat Februar 2019 142,20 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2019,
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