LAG Köln - Urteil vom 07.12.1995
5 (3) Sa 589/95
Normen:
TVG § 1 ; TVK (Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971) § 55;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6896/94

BAT: sinngemäße Anwendung - Unzulässigkeit der Verquickung von Anpassungstarifvertrag und weiterer nicht auf die Vergütungen bezogener Vereinbarungen bei Orchestermusikern

LAG Köln, Urteil vom 07.12.1995 - Aktenzeichen 5 (3) Sa 589/95

DRsp Nr. 2001/4315

BAT: sinngemäße Anwendung - Unzulässigkeit der Verquickung von Anpassungstarifvertrag und weiterer nicht auf die Vergütungen bezogener Vereinbarungen bei Orchestermusikern

Die Verpflichtung nach § 55 TVK, die Bezüge von Orchestermusikern "sinngemäß" den Veränderungen der BAT-Vergütungen anzupassen, rechtfertigt es nicht, den Abschluß eines Anpassungstarifvertrags vom Abschluß weiterer nicht auf die Vergütungen bezogener Vereinbarungen abhängig zu machen.

Normenkette:

TVG § 1 ; TVK (Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern vom 1. Juli 1971) § 55;

Hinweise:

Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 25.09.1997 - 6 AZR 77/96 = DRsp-ROM Nr. 1998/1674 -.

Vorinstanz: ArbG Köln, vom 07.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 6896/94