Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 4. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Das Berufungsverfahren betrifft die Auszahlung von Bayerischem Betreuungsgeld, das für den Zeitraum 28.04.2016 bis 27.01.2017 bewilligt wurde.
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