EuGH - Urteil vom 15.09.1994
Rs C-452/93 P
Normen:
EWG/EAGEAG Beamtenstatut Anhang VII, Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1994, I-4295 (Magdalena Fernandez/Kommission)
Vorinstanzen:
Gericht erster Instanz - T-90/92 - 28.09.1993 - Pedro Magdalena Fernandez/Kommission, Slg. 1993, II-971,

Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Ständiger Wohnsitz im Dienstmitgliedstaat während des Bezugszeitraums - Begriff - Sporadische und kurzfristige Abwesenheit von diesem Staat zu Anfang des Bezugszeitraums - Umstand, der nichts am Bestehen eines ständigen Wohnsitzes ändert

EuGH, Urteil vom 15.09.1994 - Aktenzeichen Rs C-452/93 P

DRsp Nr. 2000/4512

Beamte - Dienstbezüge - Auslandszulage - Ständiger Wohnsitz im Dienstmitgliedstaat während des Bezugszeitraums - Begriff - Sporadische und kurzfristige Abwesenheit von diesem Staat zu Anfang des Bezugszeitraums - Umstand, der nichts am Bestehen eines ständigen Wohnsitzes ändert

(Pedro Magdalena Fernandez gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften) Die Auslandszulage soll die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften für die Beamten mit sich bringt, die hierdurch gezwungen sind, von ihrem w0hnland in das Dienstland umzuziehen und sich in eine neue Umgebung zu integrieren. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Auslandszulage vorliegen, hängt außerdem auch von der subjektiven Situation des Beamten ab, nämlich vom Grad seiner Integration in seine neue Umgebung, wie er sich beispielsweise aus seinem ständigen Wohnsitz oder der Ausübung einer ständigen hauptberuflichen Tätigkeit ergibt.