BVerwG - Urteil vom 21.12.2000
2 C 40.99
Normen:
BBesG § 3a; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 ;
Fundstellen:
DÖV 2001, 434
Vorinstanzen:
I. VG Neustadt/Weinstr. - Urteil vom 06.11.1997 - VG 9 K 509/97 -,
OVG Rheinland-Pfalz, vom 28.05.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 10 A 12702/98

Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Dienstbezüge, Absenkung der - aus Anlass der Einführung der Pflegeversicherung, Höhe der - in Bundesländern mit verminderter Zahl von Feiertagen; Wechsel des Besoldungsempfängers zwischen Bundesländern mit unverminderter und verminderter Zahl von Feiertagen.

BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - Aktenzeichen 2 C 40.99

DRsp Nr. 2001/9008

Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Dienstbezüge, Absenkung der - aus Anlass der Einführung der Pflegeversicherung, Höhe der - in Bundesländern mit verminderter Zahl von Feiertagen; Wechsel des Besoldungsempfängers zwischen Bundesländern mit unverminderter und verminderter Zahl von Feiertagen.

»Besoldungsempfänger, die aus einem Bundesland, das bei Einführung der Pflegeversicherung die Zahl der gesetzlichen Feiertage beibehalten hat, in ein Bundesland mit verringerter Zahl von Feiertagen vor dem Termin des abgeschafften Feiertags wechseln, haben für das gesamte Kalenderjahr Anspruch auf ungekürzte Dienstbezüge.«

Normenkette:

BBesG § 3a; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 ;

Gründe:

I.

Der Kläger ist Berufssoldat. Von 1993 bis zum 30. September 1996 war er in Sachsen stationiert. Dieses Bundesland hatte bei der Einführung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 1995 die am 31. Dezember 1993 bestehende Anzahl der gesetzlichen Feiertage nicht vermindert, so dass der Kläger ab dem 1. Januar 1995 um 0,5 v.H. verminderte Dienstbezüge erhielt.