I
Die Beteiligten streiten um die rentensteigernde Anrechnung einer Beitragszeit.
Die am 24. Dezember 1924 geborene Klägerin erhielt von der Beklagten antragsgemäß mit Bescheid vom 14. März 1988 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 6. Mai 1988 beginnend mit dem 1. Januar 1988 Altersruhegeld (ARG) nach §
Gegen diesen Bescheid hat die Klägerin am 6. Juni 1988 Klage erhoben und - nach Vorlage des Vertriebenenausweises A - Ersatzzeiten geltend gemacht.
Mit Bescheid vom 5. Januar 1989 hat die Beklagte das ARG der Höhe nach neu festgestellt und dem Klagebegehren bzgl der geltend gemachten Ersatzzeiten voll entsprochen.
Im weiteren Klageverfahren hat die Klägerin u.a. die Anrechnung des Monats September 1947 als Beitragszeit zur Versicherungsanstalt Berlin (VAB) geltend gemacht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|