Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten, mit dem dieser sie aufgefordert hat, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen.
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