Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade - 7. Kammer (Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen) - vom 24. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Auflösung des infolge eines Weiterbeschäftigungsverlangens mit dem Beteiligten zu 1. zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses.
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