I.
Die Klägerin, eine öffentliche ... , nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht des Bauunternehmers ... auf Entrichtung eines erstrangigen Teils einer Vergütung für Maurerarbeiten in Anspruch.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil der 5. Zivilkammer (Einzelrichterin) des Landgerichts Stade vom 29. Januar 2003 (Bl. 149 - 158 d. A.) Bezug genommen. Das Landgericht hat die auf Zahlung von 20.451,68 EUR bzw. 40.000 DM nebst 10,75 % Zinsen seit dem 28. Oktober 1999 gerichtete Klage abgewiesen. Dagegen wendet sich die Klägerin mit der Berufung, mit der sie ihr Zahlungsbegehren in unveränderter Höhe weiter verfolgt.
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