LSG Hamburg - Urteil vom 30.01.2019
L 2 AL 45/18
Normen:
SGG § 102 Abs. 2 S. 1; SGB X § 67a;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 503/16

Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGGMitteilung der Rechtsgrundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven

LSG Hamburg, Urteil vom 30.01.2019 - Aktenzeichen L 2 AL 45/18

DRsp Nr. 2019/7864

Beendigung des sozialgerichtlichen Klageverfahrens durch die Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG Mitteilung der Rechtsgrundlage für den Einsatz von "Sozialdetektiven"

1. Der Gerichtsbescheid vom 23. August 2018 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass das Verfahren durch Rücknahme der Klage beendet worden ist. 2. Außergerichtliche Kosten sind im Klage- und Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 102 Abs. 2 S. 1; SGB X § 67a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über ein Auskunftsersuchen gegenüber der Beklagten.