Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 18. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Zeit vom 1. Dezember 2000 bis 30. September 2013 im Streit.
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