Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten über die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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