Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass er Verfahrenskosten für das Berufungsverfahren nicht zu entrichten hat.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Gründe :
I
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen über die Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer für eine Tätigkeit als Steuerberater erteilten Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
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