Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 31. August 2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Befreiung der Klägerin von der Rentenversicherungspflicht für ihre Tätigkeit als Referentin Recht/Syndikusrechtsanwältin in der Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015.
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