Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 21. September 2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 20.08.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.04.2015 abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Befreiung von der Versicherungspflicht für die Beschäftigung der Klägerin bei der Stadt W. im Wege der Erstreckung aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Die am 04.06.1977 geborene Klägerin ist seit 02.08.2005 Pflichtmitglied in der Versorgungseinrichtung "Bayerische Rechtsanwalt- und Steuerberaterversorgung" und der Berufskammer.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|