Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Villingen-Schwenningen vom 01.08.2013, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
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