Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 19.03.2015, Az. 4 Ca 1748 a/14, wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten.
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