BAG - Urteil vom 07.04.2004
7 AZR 441/03
Normen:
BGB § 620 ; TzBfG § 17 S. 1 ; BeschFG (1996) § 1 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2004, 354
NZA 2004, 944
Vorinstanzen:
LAG Brandenburg, vom 28.02.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 616/02
ArbG Eberswalde, vom 13.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 665/02

Befristung drittmittelfinanzierter Arbeitsverträge bei projektbedingtem Arbeitskräftebedarf

BAG, Urteil vom 07.04.2004 - Aktenzeichen 7 AZR 441/03

DRsp Nr. 2004/11196

Befristung drittmittelfinanzierter Arbeitsverträge bei projektbedingtem Arbeitskräftebedarf

Orientierungssätze: 1. Ein projektbedingter erhöhter Arbeitskräftebedarf kann die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem projektbezogen beschäftigten Arbeitnehmer rechtfertigen. Die Befristung ist allerdings nur wirksam, wenn im Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrags konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass nach dem Ende der Vertragslaufzeit keine weiteren Projekte mehr durchzuführen sind, bei denen der Arbeitnehmer eingesetzt werden könnte.