Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung.
Die Klägerin ist seit 1991 als Lehrerin an einer Schule des beklagten Landes beschäftigt. Bis zum 31.07.1998 war die Klägerin auf Grund eines unbefristeten Arbeitsvertrages mit einer wöchentlichen Pflichtstundenzahl von 22/27 Stunden tätig.
Am 14. Mai 1998 schloss das beklagte Land mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dem brandenburgischen Pädagogenverband, dem Verband brandenburgischer Realschullehrer, dem Landesverband der Lehrer an Wirtschaftsschulen Brandenburg, dem Deutschen Philologenverband und dem Landesverband der Lehrer an berufsbildenden Schulen Brandenburg eine "Vereinbarung zur Arbeitsplatzsicherheit und Qualitätssicherung in der Schule Brandenburgs". Diese lautet auszugsweise:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|