Befristung; Zweckbefristung; Aushilfsangestellter; Vertretung des eigentlichen Stelleninhabers; freigestelltes Personalratsmitglied; Zeitangestellter
LAG Köln, Urteil vom 17.08.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 330101
DRsp Nr. 2002/9013
Befristung; Zweckbefristung; Aushilfsangestellter; Vertretung des eigentlichen Stelleninhabers; freigestelltes Personalratsmitglied; Zeitangestellter
»1. Eine wirksame Zweckbefristung des Arbeitsvertrages kann vorliegen bei der Einstellung "als Aushilfsangestellter für die Zeit bis zur Rückkehr des eigentlichen Stelleninhabers," wenn der "eigentliche Stelleninhaber" ein freigestelltes Personalratsmitglied ist.
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