Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Befristung zum 31. Dezember 1999.
Der Kläger ist Diplom-Biologe. Er war bei dem beklagten Freistaat seit dem 15. Oktober 1980 an dessen Ludwig-Maximilians-Universität im Bereich des G beschäftigt. Der Tätigkeit lag eine Vielzahl von befristeten Arbeitsverträgen als wissenschaftlicher Mitarbeiter und im streitigen Umfang als wissenschaftliche Hilfskraft zugrunde. Zwischenzeitlich war der Kläger zweimal zum Beamten berufen worden. In der Zeit vom 1. März 1991 bis zum 31. Dezember 1993 hielt sich der Kläger als Stipendiat in Schweden auf.
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