SG Lübeck, vom 06.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 Kr 73/95
LSG Schleswig-Holstein, vom 12.05.1998 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 Kr 10/97
Befugnis der Sozialversicherungsträger zur Regelung der Dienstverhältnisse der Angestellten in einer Dienstordnung
BSG, Beschluß vom 06.10.1999 - Aktenzeichen B 1 A 1/98 B
DRsp Nr. 2000/1318
Befugnis der Sozialversicherungsträger zur Regelung der Dienstverhältnisse der Angestellten in einer Dienstordnung
1. Die Sozialversicherungsträger haben kraft ihres Selbstverwaltungsrechts die Befugnis, die Dienstverhältnisse ihrer Angestellten und in Sonderheit ihres Führungspersonals in der Dienstordnung eigenständig und abweichend vom Beamtenrecht auszugestalten, soweit das Gesetz dies zuläßt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]