Beginn der Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung
BSG, Urteil vom 10.12.1998 - Aktenzeichen B 12 KR 7/98 R
DRsp Nr. 1999/6587
Beginn der Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung
1. Die Pflichtmitgliedschaft einer Arbeitnehmerin in der Krankenversicherung, die während eines unbezahlten Urlaubs geendet hatte, beginnt im Zeitpunkt der vereinbarten Wiederaufnahme der Arbeit erneut, wenn der Arbeitsaufnahme das Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz entgegenstand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]