Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kammerbeschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 03.12.2013 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Regressklage, mit der sie ihre ehemalige Rechtsanwältin - die Antragsgegnerin zu 1) - und die mit dieser in einer Sozietät tätigen Antragsgegnerin zu 2) auf Schadensersatz für die unstreitig pflichtwidrig erfolgte Rücknahme eines Widerspruchs gegen einen Rentenbescheid in Anspruch nehmen will.
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