Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.06.2013 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Klägerin als Versicherer aus übergegangenem Recht.
Die Klägerin war Versicherer eines LKW mit dem amtlichen Kennzeichen B1-W1 123 nebst Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen B1-W1 234. Versicherungsnehmerin, Eigentümerin und Halterin der Fahrzeuge war die Fa. W2 GmbH & Co. KG, bei der der Beklagte als Berufskraftfahrer beschäftigt war. Die von ihm bei der Fa. W2 zuletzt bezogene Bruttovergütung lag bei 2.878,94 € nebst einer Zulage in Höhe von 255,65 € sowie vermögenswirksamen Leistungen.
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|