LAG Hamm - Urteil vom 03.12.2013
7 Sa 1012/13
Normen:
BGB § 214;
Vorinstanzen:
ArbG Bielefeld, vom 25.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1021/12

Beginn des Laufs der VerjährungsfristVerhandlungen vor Beginn der VerjährungHemmung der Verjährung

LAG Hamm, Urteil vom 03.12.2013 - Aktenzeichen 7 Sa 1012/13

DRsp Nr. 2014/1095

Beginn des Laufs der VerjährungsfristVerhandlungen vor Beginn der VerjährungHemmung der Verjährung

Verhandlungen, die die Parteien vor Verjährungsbeginn führen, können keine Hemmung der Verjährung i.S.d. § 203 S. 1 BGB bewirken.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 25.06.2013 - 1 Ca 1021/12 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 214;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche der Klägerin als Versicherer aus übergegangenem Recht.

Die Klägerin war Versicherer eines LKW mit dem amtlichen Kennzeichen B1-W1 123 nebst Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen B1-W1 234. Versicherungsnehmerin, Eigentümerin und Halterin der Fahrzeuge war die Fa. W2 GmbH & Co. KG, bei der der Beklagte als Berufskraftfahrer beschäftigt war. Die von ihm bei der Fa. W2 zuletzt bezogene Bruttovergütung lag bei 2.878,94 € nebst einer Zulage in Höhe von 255,65 € sowie vermögenswirksamen Leistungen.

1. 2. 1. 2.