Die Parteien streiten über die Vergütung von Wege- und Umkleidezeiten aufgrund von vertraglichen Regelungen.
Die Kläger sind Krankenpfleger. Die Beklagte ist Träger der Kliniken, in denen die Kläger beschäftigt sind. Auf die Arbeitsverhältnisse findet der
"Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle, bei wechselnden Arbeitsstellen an der jeweils vorgeschriebenen Arbeitsstelle oder am Sammelplatz."
Die Protokollnotiz zu §
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