LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 12.12.2003
20 Sa 13/03
Normen:
BetrAVG § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 2 Nr. 2 § 16 Abs. 4 ; BGB § 315 Abs. 2 § 315 Abs. 3 ; ZPO § 156 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 16.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 4547/01

Begrenzung der Betriebsrentenanpassung durch reallohnbezogene Obergrenze

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - Aktenzeichen 20 Sa 13/03

DRsp Nr. 2004/7465

Begrenzung der Betriebsrentenanpassung durch reallohnbezogene Obergrenze

1. Der vom Arbeitgeber festzustellende Anpassungsbedarf von Betriebsrenten wird durch die reallohnbezogene Obergrenze begrenzt; es widerspricht daher nicht der Billigkeit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrenten nur bis zur durchschnittlichen Steigerungsrate der Reallöhne der aktiven Arbeitnehmer anpasst.2. Für die Entwicklung der Nettolöhne kommt es nicht auf die individuellen Steuer- und Beitragssätze des einzelnen Versorgungsberechtigten an.

Normenkette:

BetrAVG § 16 Abs. 1 § 16 Abs. 2 Nr. 2 § 16 Abs. 4 ; BGB § 315 Abs. 2 § 315 Abs. 3 ; ZPO § 156 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe einer von der Beklagten vorzunehmenden Anpassung der Betriebsrente des Klägers.