Auf die Revision des Beklagten werden das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17. April 2012 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. März 2010 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
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